Öffentlich bestellt und vereidigt werden nur Fach­leute mit heraus­ragender Qualifikation. Um das Güte­siegel der öffent­lichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem auf­wändigen Prüf­verfahren unter­ziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauf­tragten Bestellungs­körper­schaft (in Deutsch­land sind dies vor allem die Architekten­kammern, Handwerks­kammern, Industrie- und Handels­kammern, lngenieur­kammern und Land­wirtschafts­kammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sach­verständige diesen Status wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen An­forderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sach­verständige auch geprüft, ob sie vertrauens­würdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitäts­siegel führen.