Die Mehrzahl von Unfallbeteiligten sind aufgrund des ersten Schocks, mangels Sachkunde und Aus­rüstung nicht in der Lage, eine sachgerechte Beweissicherung vorzunehmen.

Als Folge treten oft Probleme mit der Klärung der Schuldfrage ein, die Schadenregulierung wird erschwert und oftmals nicht gerecht durchgeführt. In solchen Fällen kann die Einschaltung eines unabhängigen qualifizierten Kfz.- Sachverständigen viel Ärger und Geld sparen.

Er kann anhand des vorhandenen Beweismaterials (Foto­doku­mentation, Beschädigungen an beteiligten Fahr­zeugen, Brems­spuren, Zeugen­aussagen usw.) sogar Wochen später nach dem Unfall die Kolli­sions­ge­schwindigkeit, die Fahrt­richtungen der beteiligten Fahr­zeuge, eventuelle Sichtbehinderungen der Fahrer sowie andere, auf die Vermeidbarkeit des Unfalls auswirkende Faktoren, feststellen.

Oft wird nach dem Unfall behauptet, dass der Unfallgegner ohne Licht gefahren sei oder nicht geblinkt habe.

Durch die Untersuchung der Glühlampen (sogar wenn diese durch den Unfall zerstört wurden) kann ein Sachverständiger fest­stellen, ob die Glüh­lampen zum Zeit­punkt des Unfalls eingeschaltet waren oder nicht.

Es kann auch vorkommen, dass der vermeintliche Unfall­verursacher trotzdem den Unfall nicht verschuldet hat, da sein Unfallgegner den Unfall provo­zierte. In diesem Fall kann ein Sachverständiger eine Plausi­bilitäts­prüfung durchführen, d. h. über­prüfen, ob das Gesche­hene aus technischer Sicht bei einer unvor­sätzlichen Handlung beider Unfall­beteiligten erklärbar ist.

Auch bei Unfallflucht kann ein Sachverständiger oftmals anhand der Farbspuren auf dem be­schä­digten Fahr­zeug, Schein­werfer­glas­splittern, Art und Höhenlage der Beschädigungen den Fahrzeugtyp des Unfallverursachers erkennen.

Wir helfen Ihnen gerne durch die Erstellung eines fachkompetenten und un­partei­lichen Beweis­sicherungsgutachtens