Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
- Odltimergutachten
- Unfallrekonstruktion

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haft­pflicht­versicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kosten­tragungs­pflicht?

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sach­verständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Ver­si­cherung den Gutachter in der Regel nicht.

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kasko­schadens­fällen?

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sach­ver­ständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sach­verständigen­verfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Ge­schä­dig­te einen Sach­verständigen seines Ver­trauens. Beide Gutachten werden dann von einem Ober­gutachter bewertet. Einige Recht­schutz­versicherer, so z. B. der ADAC-Recht­schutz, über­nehmen die im Sach­­verstän­digen­­verfahren an­fallenden Kosten.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sach­ver­ständigen besteht. Der Sach­ver­ständige der Versicherungs­gesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sach­verständigen seines Vertrauens beauf­tragen, der sicherstellt, daß auch Wert­minderung und Nutzungs­ausfall neben dem reinen Blech­schaden richtig ermittelt werden.

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparatur­werkstatt einzuholen?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Über­raschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aus­sage zur Wert­minderung. Erst der Sach­verständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blech­schaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparatur­kosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Ein­schaltung eines qualifizierten un­abhängigen Sach­­verständigen auf Nummer sicher.

Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?

Der Geschädigte sollte darauf achten, daß der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufs­verband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.

Zentralruf des BVSK: 030/25 37 85-0

Wie teuer sind Kfz-Sach­verständigen­gutachten?

Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grund­lage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von € 2.500,00 je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen € 313,00 und € 353,00. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto/ Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet. Der Preis für eine Gebraucht­wagenschätzung liegt zwischen € 50,00 und € 120,00. Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.


Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat ? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?

Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nach­lesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Ver­sicherungen einschüchtern. Beauf­tragen Sie einen Rechts­anwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Ein­schaltung eines quali­fizierten un­ab­hängigen Sach­verständigen.