Wenn auch nur ein Beteiligter es wünscht, muss der Unfall polizeilich aufgenommen werden. Alarmieren Sie die Feuerwehr bei Verletzten. Bitten Sie notfalls andere um die Alarmierung.
Die Unfallmeldung muß enthalten:
Bitte warten Sie die Fragen des Notrufsprechers ab!
Fahren Sie bei geringfügigem Schaden (zum Beispiel leichter Blechschaden) unverzüglich beiseite.
Markieren Sie vorher möglichst die Fahrzeugstellung gegebenenfalls mit Kreide und/oder fotografieren Sie diese.
Beseitigen Sie jetzt jedoch keine Unfallspuren!
Als Beteiligter eines Unfalls müssen Sie so lange an der Unfallstelle bleiben, bis die Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug und der Art Ihrer Beteiligung von den anderen Unfallbeteiligten oder der Polizei aufgenommen sind.
Das Zurücklassen eines Hinweiszettels zum Beispiel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges ist nicht ausreichend.
„Unfallbeteiligter“ ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Denken Sie daran, Unfallflucht ist strafbar!
Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, sollten Sie mindestens folgende Daten notieren:
- Datum , Uhrzeit
- Ort des Unfalles
- Name und Vorname des Fahrers
- Anschrift
- Telefon
- Fahrzeugkennzeichen
- Versicherung
- Halter des Fahrzeugs
- Zeugen
Wir empfehlen die Verwendung von Unfallprotokollen, die von Versicherungen und Automobilclubs zur Verfügung gestellt werden. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme erhalten Sie ein Aktenzeichen, welches bei Rückfragen und Auskunftsersuchen immer anzugeben ist.
Ist der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht bekannt, so können Sie diesen beim Zentralruf der Autoversicherer (erreichbar rund um die Uhr) erfragen. Sie müssen außer Ihrer eigenen Anschrift das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges und das Unfalldatum angeben.
Tel.: (0800) 25 026 00
Verhelfen Sie den anderen zu Ihren Rechten und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung, auch wenn Sie nicht unmittelbar am Unfall beteiligt sind.