Schadenfälle und technische Mängel im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen haben häufig, insbesondere aber nach einem Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeugkauf oder nach einer Reparatur, Fremdnutzung etc. ein juristisches Nachspiel.
Auch hier gilt wie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen:" Wer Schadensersatzansprüche geltend machen will (klagen will), muss beweisen!" Insoweit sollte auch hier möglichst zeitnah zum Schadenereignis bzw. zur Feststellung eines Mangels eine technische Beweissicherung erfolgen.
Der Gesetzgeber hat hierfür das Instrument des so genannten "gerichtlichen Beweisverfahrens" geschaffen, das einem evtl. später folgenden Zivilverfahren vorgeschaltet wird, damit bis zur Einleitung des Zivilverfahrens keine Beweise verloren gehen.
Sprechen Sie uns hinsichtlich des Prozedere an, wir beraten Sie ohne Kostenrisiko.
Bei welchen Fragen können wir helfen?- Was war die Ursache für einen Motor-, Getriebe-, Differentialschaden nach einem Gebrauchtwagenkauf, nach Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten oder Fremdnutzung?- Lag die Schadenursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers, der Werkstatt oder des Nutzers? Sprechen Sie uns diesbezüglich möglichst zeitnah an - wir helfen Ihnen gerechtfertigte Schadenersatzansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls ungerechtfertigte Ansprüche der Gegenseite abzuwehren.
Neben der Ursachenforschung ermitteln wir auch die zu erwartenden Reparaturkosten, zeigen den Reparaturweg auf und nehmen gegebenenfalls Stellung zu Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer Ihres Fahrzeugs.